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Добавлен: 19.12.2020

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Liebe und Sexualität Strafrecht

Neue Medien im Deutschunterricht Bernhard Schlink, Der Vorleser



  1. Anzeige
    Erstellen Sie eine fiktive Anzeige gegen Hanna mit Begründung. Verweisen Sie dabei auf das Sexualstrafrecht.
    Nehmen Sie zur Begründung der Anzeige auch die beiden Texte aus dem Internet heran.

    1. §182, Absatz 2 Sexualstrafrecht
      Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
      Eine Person über 21 Jahren, die eine Person unter 16 Jahren dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt … und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft…


    1. Was steckt hinter diesen Regelungen?
      Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahre durch sexuelle Kontakte mit erheblich Älteren Schaden nehmen können. Man geht dabei davon aus, dass die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung in diesem Alter längst nicht bei jedem ausreichend ausgeprägt ist und der Jugendliche nicht immer erkennen kann, ob er durch den sexuellen Kontakt Schaden nimmt. Gleichzeitig hat der ältere Partner einen erheblichen Reifevorsprung, die Beziehung ist dann (mindestens) in sexueller Hinsicht eine Beziehung zwischen ungleichen Partnern, es herrscht ein Machtgefälle. Dieses Machtgefälle könnte der ältere Partner dazu nutzen, um beim Jugendlichen die Bereitschaft zu sexuellen Kontakten zu wecken, für die der Jugendliche noch nicht reif genug ist und aus denen er vielleicht Schaden nimmt.
      aus:
      http://www.internetcafes-nrw.de/service/sos/sosli365.htm


    1. Täterinnen
      Gewalttätige Übergriffe passen nicht zum Rollenbild, das Frauen als fürsorgliche, einfühlsame und zärtliche Wesen beschreibt. Viele können sich daher nur schwer vorstellen, dass auch Frauen Kinder sexuell missbrauchen. Der Missbrauch ist oft nur schwer zu erkennen, weil Täterinnen sexuelle Gewalt häufig in Pflegehandlungen (waschen, eincremen etc.) einbinden. In einer Untersuchung wurden drei unterschiedliche Typen von Täterinnen festgestellt:
      Die ausbeuterische Verführerin – sie benutzt ihre überlegene Position zur ausbeuterischen Verführung von Kindern und Jugendlichen. Diese Form des Missbrauchs, z. B. wenn eine „erfahrene Frau“ einen Heranwachsenden „in die Liebe einführt“, wird sehr oft als Liebesverhältnis missverstanden.
      aus:
      http://www.bmsg.gv.at/cms/site/detail.htm?channel=CH0098&doc=CMS1078753938295


    1. Urteil
      Diskutieren Sie ein mögliches Urteil. Nehmen Sie dazu das psychologische Gutachten (gesondertes Aufgabenblatt) heran.