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Zölle erheben (o, o) – взимать пошлину Zollgebühr zahlen, entrichten – платить пошлину
Zollgebühr abbauen, ermäßigen, senken – снижать пошлину Zollgebühr abschaffen, aufnehmen – отменять пошлину
Wertzoll, m – адвалорная, стоимостная пошлина Gleitzoll, m – скользящая пошлина
Finanzzoll, m – фискальная пошлина
Währungsschutzzoll, m – покровительственная пошлина (для ограничения импорта товаров, закупаемых на валюту)
Ausgleichzoll, m – компенсационная пошлина Prohibitivzoll, m – запретительная пошлина
Zollabfertigung, f – таможенная очистка, таможенный досмотр Zollbelastung, f – таможенное обложение
Zollabbau, m – снижение пошлины Zollsatz, m – ставка таможенной пошлины Zollschranke, f – таможенный барьер
Zollamt, n – таможня
Zollgut, n – таможенный груз
Zollwert, m – цена товара, которая кладется в основу при начислении пошлины verzollen, mit dem Zoll belegen – облагать пошлиной
2.Abgabe, f – налог, сбор, пошлина, взнос
3.Einnahmen, f, pl – поступления пошлины
Einnahmenund Ausgabenbilanz – баланс приходов и расходов
4. Geldentwertung, f – обесценение денег, инфляция
schleichende Geldentwicklung – ползучая, медленно развивающаяся инфляция
5.begünstigen vt – благоприятствовать, положительно влиять beeinflüssen vt – влиять, оказывать влияние
beeinträchtigen vt – отрицательно влиять, оказывать отрицательное влияние
6.ausgesprochen – исключительно, явно
7.überwiegen (o, o) vt – преобладать, превышать
überwiegend – преобладающий, преимущественно, главным образом 8. stützen vt – поддерживать, подпирать
eine Währung stützen – поддерживать курс валюты на определенном уровне
Stützungskäufe, m, pl – закупки с целью поддерживания существующего курса валюты или существующего уровня цен
9. unterbewertet – оценивающийся ниже номинальной стоимости überbewertet – оценивающийся выше номинальной стоимости
10.abzüglich (G) – за вычетом abzüglich Rabatt – за вычетом скидки
abziehen (o, o) – вычитать что-либо из чего-либо zum Abzug kommen = abgezogen warden – вычитаться
11.ansetzen vt – устанавливать, начинать, приступать, приготавливаться к чему-либо.
TEXTERLÄUTERUNGEN
1.Wenn von den Zöllen die Rede ist, dann meint man die Einfuhrzölle
2.ad valorem lat. = vom Wert
3.non essentials – не первой необходимости
4.… sollen… erschweren (verhindern, schützen) – Das Verb “sollen”+Infinivit drückt in allen drei Fällen das Ziel aus.
ÜBUNGEN ZUM TEXT
Übung 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen.
1. Wodurch unterscheiden sich spezifische Zölle von den Wertzöllen? 2. Warum sind spezifische Zölle nach dem 2. Weltkrieg hinter die Wertzölle zurückgetreten? 3. In welchen Erscheinungsformen treten die Schutzzölle auf? 4. Was wird mit der Erhebung von Schutzzöllen bezweckt? 5. Wann kommen Prohibitivzölle zur Anwendung?
Übung 2. Bilden Sie Beispiele mit den folgenden Wortgruppen.
Waren über die Grenze bringen; die billigeren Waren begünstigen; der Erhöhung des Preisniveaus anpassen (die Zollerhebung); in einige Gruppen einteilen; den staatlichen Finanzbedarf decken; Zölle auf Waren erheben; als Quelle des Profits dienen; vor ausländischer Konkurrenz schützen; die Einfuhr bestimmter Waren verhindern; Zollsätze hoch / niedrig ansetzen; wie Einfuhrverbote wirken; Devisen für etwas frei bekommen.
Übung 3. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen ins Deutsche.
Перевозить товары через границу; благоприятствовать более дешевым товарам; приводить в соответ-
ствие с повышением уровня цен (таможенное обложение); подразделить на несколько групп; покры-
вать потребность государства в денежных средствах; взимать пошлины с товаров; служить источни-
ком прибыли; защищать от иностранной конкуренции; препятствовать ввозу определенных товаров;
устанавливать высокие (низкие) пошлины; действовать как запрет на импорт; высвободить валюту
для чего-либо.
Übung 4. Ergänzen Sie die folgenden Sätze. Verwenden Sie die Wortgruppen der Übung 2.
1.Diese Tatsachen lassen darauf schließen, daß… – Эти факты позволяют сделать вывод о том, что…
2.Das Abkommen läßt erwarten, daß… – Соглашение позволяет ожидать, что…
3.Die Zahlen lassen erkennen, daß… – Цифры показывают, что…
4.Dies läßt befürchten, daß… – Это заставляет опасаться, что…
Übung 5. Übersetzen Sie die folgenden Sätze.
1. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, daß das Unternehmen dieses Gebäude je in seinen Besitz bekommt. 2. Die Lage ist unsicherer denn je. In vielen Branchen steigen die Preise hektischer denn je. 3. Die Verbraucher haben mehr gekauft als je um diese Zeit. 4. Die Benzinpreise sind seit September um rund 30 Pfennig je Liter zurückgegangen. 5. Großbritannien als Öllieferant würde auf einen der ersten Plätze direkt hinter SaudiArabien und Libyen vorrücken. 6. Die Preiserhöhungen fallen je nach der Marke unterschiedlich aus. 7. Je tiefer die Industrie der USA in die Flaute treibt, desto geringer werden die Steuereinnahmen. 8. Auf lange Sicht bleibt die Energie knapp. Sie wird um so knapper, je schneller der Energieverbrauch wächst.
TEXT II
Übung 1. Übersetzen Sie die Texte mündlich.
ZOLLTARIFSYSTEM DER EG
Der gemeinsame Zolltarif der EG enthält 3 Zollspalten:
1.Zollsätze für Waren aus Drittländern;
2.Zollsätze für Waren aus Ländern, mit denen die EG Freihandels-, Kooperations-, Präferenzbzw. Assoziierungsabkommen abgeschlossen hat;
3.Zollsätze für Waren aus Entwicklungsländern. Die EG gewährt den Entwicklungsländern auf der Basis einer mengenmäßigen Begrenzung für gewerbliche Halbfertigund Fertigerzeugnisse des Industriesektors Zollvergünstigungen bzw. Zollfreiheit.
Der Zolltarif ist ein ausgesprochener Wertzolltarif. Spezifische Zölle werden nur bei wenigen Waren angewendet.
Die EG ist den GATT – Übereinkommen über den Zollwert beigetreten. Damit wird die bisherige Zollwertdefinition «Normalpreis»1 (Brüsseler Zollwertabkommen) durch den «Transaktionswert» ersetzt. Der Transaktionwert ist der tatsächlich gezahlte bzw. zu zahlende Preis der Ware «frei Grenze Zollgebiet».
An spezifischen Zöllen werden Stück-, Maßund Gewichtszölle erhoben.
Text iii
BESONDERHEITEN DER ZOLLABFERTIGUNG
Die eingeführten Waren müssen in der Regel nach den Bezeichnungen des Zolltarifs und den entsprechenden statistischen Nummern zur Zollabfertigung angemeldet werden. Erfolgt die Zollanmeldung nicht, werden die Waren auf Lager genommen.
Verdorbene oder beschädigte Waren können auf Antrag des Importeurs bei der Zollabfertigung vernichtet werden. In diesem Fall ist kein Zoll zu entrichten. Der Importeur kann, wenn bei der Zollabfertigung Beschädigungen festgestellt werden, die Ware zurücksenden. Eine Zollerhebung findet dann ebenfalls nicht statt.
1) Der Normalpreis entspricht im allgemeinen dem cif-Preis.
LEKTION V
TEXT I
DAS DOKUMENTENAKKREDITIV
Das Dokumentenakkreditiv gehört zu den am häuftigsten vereinbarten Zahlungsarten. Das Wesen des Dokumentenakkreditivs besteht in der vertraglichen Zusicherung einer Bank, für Rechnung ihres Auftraggebers innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an einen bestimmten Empfänger gegen Einreichung vorgeschriebener Dokumente einen bestimmten Betrag in einer vorgeschriebenen Währung zu zahlen. Das Dokumentenakkreditiv macht den Verkäufer von der Zahlungsfähigkeit des Käufers unabhängig.
Im folgenden soll aus der Sicht der Zahlungssicherung, also aus der des Verkäufers, auf die Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer sowie zwischen Akkreditivbank (bzw. bestätigender Bank) und Verkäufer eingegangen werden.
Soll die Zahlung durch Stellung eines Dokumentenakkreditivs gesichert werden, so muß das im Außenhandelskaufvertrag (AKV) durch Aufhahme der sogenannten Akkreditivklausel vereinbart werden. Hieraus resultiert die Verpflichtung des Käufers, zugunsten des Verkäufers ein Dokumentenakkreditiv eröffnen zu lassen. Dieses soll die Zahlung des Kaufpreises sichern und den Zahlungsweg fixieren.
a)Läßt sich zur Zeit des Vertragsabschlusses die genaue Höhe des Betrages noch nicht übersehen (z. B. bei Toleranzvereinbarungen) und will der Käufer es dem Verkäufer überlassen, den Betrag endgültig zu beziffern, so muß der Zusatz «ca.» oder ähnliches vereinbart werden. In diesen Fällen ist die Abweichung von ±10 Prozent statthaft. Fehlt dieser Zusatz, so ist die Bank später berechtigt und dem Käufer gegenüber mangels anderweitiger Vereinbarung verpflichtet, keine Überschreitung der Akkreditivsumme zuzulassen.
b)Bei der Festlegung der Akkreditivwährung sind eventuell bestehende Clearingabkommen zu berücksichtigen. Gleichzeitig sollte ein wirksamer Schutz durch Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel angestrebt werden.
c)Das Verfalldatum ist der letzte Tag, an dem ein Dokumentenakkreditiv an dem Ort, an dem er benutzbar ist, noch in Anspruch genommen werden kann. Unwiderrufliche Akkreditive müssen ein Verfalldatum tragen. Von den Arten des Dokumentenakkreditivs sollte aus Sicherheitsgründen nur vom unwiderruflichen Akkreditiv Gebrauch gemacht werden. Das ist deshalb bedeutsam, weil ein widerrufliches Akkreditiv von der Akkreditivbank bis zur ordnungsgemäßen Annahme der Dokumente widerrufen werden kann.
d)Entsprechend internationalen Usancen hat jeweils derjenige die anfallenden Bankspesen zu tragen, der der Bank den Auftrag zur Eröffnung des Akkreditivs erteilt. Um in dieser Frage jedoch keine Zweifel aufkommen zu lassen, sollte im AKV zum Ausdruck gebracht werden, wer die Bankspesen zu bezahlen hat.
VOKABELN
1.Dokumentenakkreditiv, n – документарный аккредитив ein widerrufliches Akkreditiv – отзывный аккредитив unwiderrufliches Akkreditiv – безотзывный аккредитив bestätigtes Akkreditiv – подтвержденный аккредитив ein Akkreditiv ausstellen – выставить аккредитив eröffnen – открыть
abfassen, ausgestalten – составить, оформить widerrufen – отозвать
die Laufzeit des Akkreditivs – срок действия аккредитива
2.Verfalldatum, n – наступление срока платежа по аккредитиву
Das Akkreditiv verfällt am 3. Mai. – Срок платежа по аккредитиву –
3мая.
3.Rechnung, f = Konto, n – счет Bankrechnung,f – банковский счет laufende Rechnung – текущий счет Verrechnungskonto, n – расчетный счет
4.Betrag, m – сумма
den Betrag festlegen – установить überschreiten – превысить сумму 5. Klausel, f – оговорка
eine Klausel in den Vertrag aufnehmen, einbauen – включить в договор оговорку
Akkreditivklausel, f – аккредитивная оговорка
Wertsicherungsklausel, f – валютная оговорка
6. berechtigen vt (zu+D) – давать право кому-либо
berechtigt sein (zu+Infinitiv) – быть вправе, иметь право что-либо сделать
7.verpflichten (durch Akk) – обязывать кого-либо, чем-либо Zahlungsverpflichtung, f – платежное обязательство
8.eventuell – возможный (при известных обстоятельствах)
9.Geldentwertung, f – обесценивание денег
10.abstimmen vt – согласовывать, приводить в соответствие
11.zusichern vt (D) – обещать, гарантировать кому-либо, что-либо zugesicherte Eigenschaften – гарантированные свойства
12.Auftrag, m – поручение, заказ
beauftragen vt (mit D) – поручить кому-либо, что-либо.
Texterläuterungen
1.Die Toleranz – допуск (допускаемое соглашением отклонение от установленного веса, количества)
2.aus Sicherheitsgründen – aus Gründen der Zahlungssicherung
3.der Begünstigte – бенефициар (лицо, на имя которого открыт аккредитив, или получатель платежа по аккредитиву)
ÜBUNGEN ZUM TEXT
Übung 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen.
l. Worin besteht das Wesen des Dokumentenakkreditivs? 2. Warum wird in den Außenhandelskaufvertrag meistens eine Akkreditivklausel eingebaut? 3. In welchen Fällen wird der Zusatz «ca.» oder ähnliches vereinbart? 4. Wer hat bei der Eröffnung des Dokumentenakkreditivs die anfallenden Spesen zu tragen? 5. Wodurch unterscheidet sich das Dokumentenakkreditiv von den anderen Zahlungsarten?
Übung 2. Bilden Sie Beispiele mit den folgenden Wortgruppen.
Das Dokumentenakkreditiv vereinbaren; vorgeschriebene Dokumente einreichen; die Zahlung sichern; die Akkreditivklausel aufnehmen (in den Vertrag); den Betrag überschreiten; keine Überschreitung des Betrags zulassen; den wirksamen Schutz anstreben; die Verlagefrist und das Verfalldatum abstimmen; ein widerrufliches Akkreditiv in Anspruch nehmen; den Auftrag zur Eröffnung des Akkreditivs erteilen (das Akkreditiv eröffnen lassen).
Übung 3. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen ins Deutsche.
Договориться о выставлении документарного аккредитива; подать предписанные документы; обеспечить платеж; включить аккредитивную оговорку (в договор); превысить сумму; не допустить превышения суммы; стремиться к действенной защите аккредитива; воспользоваться безотзывным аккредитивом; дать поручение открыть аккредитив.
Übung 4. Ergänzen Sie die folgenden Sätze. Verwenden Sie die Wortgruppen der Übung 2.
1.Im folgenden soll darauf eingegangen werden, – далее остановимся на том, что…
2.Gleichzeitig sollte angestrebt werden, so muß… – для обеспечения платежа необходимо…
Übung 5. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen.
In Anspruch nehmen (einen Kredit); unter Druck setzen (ein Land); großen Wert legen (auf die
Zusammenarbeit); tiefer in die Tasche greifen (die Verbraucher); in Schwung kommen (der Außenhandel)
6. Sagen Sie die Sätze anders, ohne den Inhalt zu verändern.
a) Gebrauchen Sie statt des fettgedruckten Adjektivs ein Adverb bzw. eine Wortgruppe.
l. Bald werden die möglichen neu aufzunehmenden Kredite und Anleihen nicht ausreichen, die jährlich anfallenden Schulden zurückzuzahlen. 2. Das wird mit der zeitlichen Vorverlegung von Bestellungen erklärt. 3. Erst im zweiten Halbjahr wurde der weltweite Tendenzwechsel offensichtlich. 4. Voraussetzungen auf einen nächtsjährigen leichten Überschuß an Zink sollten einstweilen mit Vorsicht vermerkt werden.
b) Gebrauchen Sie statt des fettgedruckten Adverbs ein Adjektiv bzw. eine Wortgruppe.
l. Dem Schiffsbau geht es international miserabel. 2. Die Preise schwanken regionalund saisonbedingt. 3. Der Anteil der Zölle am Gesamtwert der Erzeugnisse hatte eine ständig sinkende Tendenz.
c) Gebrauchen Sie statt der Adjektive bzw. Partizipien Substantive.
l. Trotz schwächerer Konjunktur hat sich der Preisauftrieb keineswegs vermindert. 2. Dieser Vorjahresvergleich spiegelt die tatsächliche konjunkturelle Bewegung nur unzureichend wieder. 3. Weniger Aufträge bedeuten nicht weniger Kosten. 4. Angesichts fehlender Reserven muß häufig fremdfinanziert werden. 5. Der steigende Produktionstrend dürfte sich auch in diesem Jahr fortsetzen.
d) Formen Sie den ganzen Satz um.
l. England ist zur Zeit der fünfgrößte Ölproduzent der westlichen Welt. 2. Im Verlauf der letzten Jahre trat alle fünf Jahre eine reichliche Verdoppelung der Weltplasteproduktion ein. 3. Erdöllagerstätten können fast ohne Mehraufwand in ihrer Förderung gesteigert werden.
TEXT II
Übung 1. Fassen Sie den Inhalt des Textes kurz zusammen.
DIE ZAHLUNGSARTEN IM INTERNATIONALEN ZAHLUNGSVERKEHR
Im Außenhandel besteht ein Risiko, daß die bestellten Waren vom Käufer nicht abgenommen und bezahlt werden, das sogenannte Inkassorisiko. Durch die Festlegung von bestimmten Zahlungsarten kann dieses Risiko ganz oder teilweise auf den Käufer übertragen werden. Die hauptsächlichsten Zahlungsarten im internationalen Zahlungsverkehr sind: a) die einfache Überweisung, b) das Dokumenten – Inkasso, c) das Dokumentenakkreditiv.
Bei der einfachen Geldüberweisung können verschiedene Formen auftreten, die eine unterschiedliche Bedeutung für das Inkassorisiko haben. Die einzelnen Formen richten sich nach dem Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises. So kann der Kaufpreis vor der Warenlieferung oder erst nach Erhalt der Ware vom Käufer an den Verkäufer überwiesen werden. Überweist der Käufer den Preis vor der Warenlieferung, so wird von einer Vorauszahlung (insbesondere beim Schiffsbau) vorgenommen werden. Wird die Zahlung nach Erhalt der Ware geleistet, so ist es wesentlich, welche Zahlungsfrist dem Käufer eingeräumt wurde. Bei längeren Fristen wird von einem offenen Zielgeschäft gesprochen.
Beim Dokumenteninkasso beauftragt der Verkäufer bei Absendung der Waren seine Bank, den Verkaufspreis einzukassieren. Für diesen Auftrag muß er seiner Bank die im Vertrag festgelegten Warendokumente einreihen. Die Bank reicht diese Dokumente an die Bank des Käufers mit der Bitte um Einzug des Kaufbetrages weiter. Diese händigt dem Käufer die Papiere aus, wenn er den Kaufpreis bezahlt. Die Aushändigung der Dokumente ist gleichbedeutend mit dem Erhalt der Ware.
Beim Inkassoverfahren gibt es zwei Formen: In den Zahlungsbedingungen kann festgelegt werden, daß die Dokumente nur gegen sofortige Zahlung ausge-reicht werden. Diese Form wird «Kassa gegen Dokumente» genannt. Sie wird auch als Bargeschäft bezeichnet, weil der Übergang der Verfügungsrechte mit der Zahlung unmittelbar zusammenfällt. Die Zahlung wird aber fast ausschließlich vorgenommen. Bei einer anderen Form werden die Dokumente gegen ein Zahlungsversprechen ausgereicht. Die hauptsächlichste Form ist die Aushändigung der Dokumente gegen ein Wechselakzept. Durch das Akzept erkennt der Käufer durch seine Unterschrift die Forderung an und verpflichtet sich, am Fälligkeitstag den Wechsel einzulösen.
Das Dokumentenakkreditiv schaltet das Inkassorisiko fast vollständig aus. Bei Akkreditiv muß der Kaufbetrag vom Käufer vor der Warenlieferung bei einer Bank für den Verkäufer bereitgestellt werden.
LEKTION VI
TEXT I
RABATTPOLITIK
Die Rabatte, von denen es zahlreiche Arten gibt, sind Preisnachlässe, die für bestimmte Leistungen des Abnehmers gewährt werden, die mit der Ware zusammenhängen. Demgegenüber wird der Skonto, der gleichfalls eine Preisermäßigung darstellt, für rasche Zahlung gewährt.
Am wichtigsten sind die folgenden Rabattarten, von denen oft mehrere gleichzeitig gewährt und in Anspruch genommen werden:
(1)Der Funktionsoder Stufenrabatt: Wird der Verbraucherpreis eines Erzeugnisses festgesetzt, wie z. B. bei preisgebundenen Markenartikeln1, so müssen dem Handel bzw. den Handelsstufen (Großhandel, Einzelhandel) Rabatte gewährt werden, die für die Deckung der Handelskosten bestimmt sind und die Erzielung eines Gewinns zulassen.
(2)Der Mengenrabatt und der Bonus: Seit jeher ist es üblich, daß bei Abnahme großer Quantitäten ein Mengenrabatt gewährt wird. Dem Lieferanten (Hersteller) erwachsen aus großen Aufträgen Dispositionsund Produktionsvorteile, während der Käufer mit umfangreichen Bestellungen Preisund sonstige Risiken, die Lagerhaltung und unter Umständen den Absatz in kleinen Mengen übernimmt. Der Mengenrabatt stellt einen finanziellen Ausgleich zwischen den Geschäftspartnern (Ersparnisse auf der einen Seite, höhere Kosten auf der anderen) her.
Der Bonus wird für die Bezüge, die im Laufe eines Jahres zustandekommen, gewährt. In ihm sind die Elemente des Mengerabattes und des Treuerabattes enthalten.
(3)Der Treuerabatt: Als Anreiz für einen Abnehmer, eine Ware nach Möglichkeit ausschließlich von einem Lieferanten zu beziehen, wird oft ein Treuerabatt eingeräumt. Seine Aufgabe ist es, eine Auftragskonzentration herbeizuführen und das Eindringen von Konkurrenten in bestehende Geschäftsbeziehungen zu verhindern oder wenigstens zu erschweren.
(4)Der Einführungsrabatt: Die Einführung neuer Produkte, vor allem neuer Markenartikel in den Markt soll durch diesen Rabatt erleichtert werden. Er stellt ein Äquivalent dar, das dem Handel dafür geboten wird, daß er sich dem Absatz noch unbekannter Artikel widmet und die damit verbundenen Mühen und Kosten auf sich nimmt. Einführungsrabatte werden häufig nicht als Barrabatte also als Abzug vom Preis bzw. vom Rechnungsbetrag sondern als Naturalrabatte gewährt, d. h. es werden mehr Waren geliefert als berechnet worden.
(5)Der Verbraucherrabatt: Den Verbraucherrabatt gibt es in zwei Formen. Einmal werden dem Käufer
Preisnachlässe gewährt. Sodann gibt es den vor allem im Lebensmittelhandel, aber auch sonst im Einzelhandel anzutreffenden Rabatt in Form der Rabattmarke.2
1 Markenartikel, Markenerzeugnisse sind Erzeugnisse mit meist geschütztem Firmen-, Wortoder
Bildzeichen. Die Marke verleiht dem Unternehmen die Monopolstellung, die er dazu benutzt, nicht nur den