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Добавлен: 21.12.2020
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Wir Studenten des Seminars entwickelten eine starke Gruppenidentität. Wir vom KZ-Seminar – zunächst nannten die anderen Studenten es so und bald auch wir selbst. Was wir machten, interessierte die anderen nicht; es befremdete viele, stieß manche geradezu ab. Ich denke jetzt, daß der Eifer, mit dem wir Furchtbarkeiten zur Kenntnis nahmen und anderen zur Kenntnis bringen wollten, tatsächlich abstoßend war. Je furchtbarer die Ereignisse waren, über die wir lasen und hörten, desto gewisser wurden wir unseres aufklärerischen und anklägerischen Auftrags. Auch wenn die Ereignisse uns den Atem stocken ließen – wir hielten sie triumphierend hoch. Seht her!
Ich hatte mich aus schlichter Neugier zum Seminar gemeldet. Es war einmal etwas anderes, nicht Kaufrecht und nicht Täterschaft und Teilnahme, nicht Sachsenspiegel und keine rechtsphilosophischen Altertümer. Das großspurige, überlegene Gehabe, das ich mir angewöhnt hatte, habe ich auch in das Seminar mitgebracht. Aber im Laufe des Winters konnte ich mich immer weniger entziehen – nicht den Ereignissen, über die wir lasen und hörten, und nicht dem Eifer, der die Studenten des Seminars ergriff. Zunächst machte ich mir vor, ich wolle nur den wissenschaftlichen oder auch den politischen und den moralischen Eifer teilen. Aber ich wollte mehr, ich wollte das gemeinsame Eifern teilen. Die anderen mögen mich immer noch als distanziert und arrogant empfunden haben. Ich selbst hatte während der Wintermonate das gute Gefühl, dazuzugehören und mit mir und dem, was ich tat, und denen, mit denen ich's tat, im reinen zu sein.
3
Die Gerichtsverhandlung war in einer anderen Stadt, mit dem Auto eine knappe Stunde entfernt. Ich hatte dort
sonst nie zu tun. Ein anderer Student fuhr. Er war dort aufgewachsen und kannte sich aus.
Es war Donnerstag. Die Gerichtsverhandlung hatte am Montag begonnen. Die ersten drei Verhandlungstage waren mit Befangenheitsanträgen der Verteidiger vergangen. Wir waren die vierte Gruppe, die mit der Vernehmung der Angeklagten zur Person den eigentlichen Beginn der Verhandlung erleben würde.
Unter blühenden Obstbäumen fuhren wir die Bergstraße entlang. Wir waren in gehobener, beschwingter Stimmung; endlich konnten wir bewähren, worauf wir uns vorbereitet hatten. Wir fühlten uns nicht als bloße Zuschauer, Zuhörer und Protokollanten. Zuschauen, Zuhören und Protokollieren waren unsere Beiträge zur Aufarbeitung.
Das Gericht war ein Bau der Jahrhundertwende, aber ohne den Pomp und die Düsternis, die damalige Gerichtsbauten oft zeigen. Der Saal, in dem das Schwurgericht tagte, hatte links eine Reihe großer Fenster, deren Milchglas den Blick nach draußen verwehrte, aber viel Licht hereinließ. Vor den Fenstern saßen die Staatsanwälte, an hellen Frühling- und Sommertagen nur in den Umrissen erkennbar. Das Gericht, drei Richter in schwarzen Roben und sechs Schöffen, saß an der Stirn des Saals, und rechts war die Bank der Angeklagten und Verteidiger, wegen der großen Zahl mit Tischen und Stühlen bis in die Mitte des Saals vor die Reihen des Publikums verlängert. Einige Angeklagte und Verteidiger saßen mit dem Rücken zu uns. Hanna saß mit dem Rücken zu uns. Ich erkannte sie erst, als sie aufgerufen wurde, aufstand und nach vorne trat. Natürlich erkannte ich sofort den Namen: Hanna Schmitz. Dann erkannte ich auch die Gestalt, den Kopf fremd mit zum Knoten geschlungenen Haaren, den Nacken, den breiten Rücken und die kräftigen Arme. Sie hielt sich gerade. Sie stand fest auf beiden Beinen. Sie ließ ihre Arme locker hängen. Sie trug ein graues Kleid mit kurzen Ärmeln. Ich erkannte sie, aber ich fühlte nichts. Ich fühlte nichts.
Ja, sie wolle stehen. Ja, sie sei am 21. Oktober 1922 bei Hermannstadt geboren worden und jetzt dreiundvierzig Jahre alt. Ja, sie habe in Berlin bei Siemens gearbeitet und sei im Herbst 1943 zur SS gegangen.
»Sie sind freiwillig zur SS gegangen?«
»Ja.«
»Warum?«
Hanna antwortete nicht.
»Stimmt es, daß Sie zur SS gegangen sind, obwohl Ihnen bei Siemens eine Stelle als Vorarbeiterin angeboten worden war?«
Hannas Verteidiger sprang auf. »Was heißt hier ‚obwohl’? Was soll die Unterstellung, eine Frau hätte lieber bei Siemens Vorarbeiterin zu werden als zur SS zu gehen? Nichts rechtfertigt es, die Entscheidung meiner Mandantin zum Gegenstand einer solchen Frage zu machen.«
Er setzte sich. Er war der einzige junge Verteidiger, die anderen waren alt, einige, wie sich bald zeigte, alte Nazis. Hannas Verteidiger vermied deren Jargon und Thesen. Aber er war von einem hastigen Eifer, der seiner Mandantin ebenso schadete wie die nationalsozialistischen Tiraden seiner Kollegen deren Mandantinnen. Er erreichte zwar, daß der Vorsitzende irritiert schaute und die Frage, warum Hanna zur SS gegangen war, nicht weiterverfolgte. Aber es blieb der Eindruck, daß sie es mit Bedacht und ohne Not getan hatte. Daß ein Beisitzender Hanna fragte, was für eine Arbeit sie bei der SS erwartet habe, und daß Hanna erklärte, die SS habe bei Siemens, aber auch in
anderen Betrieben Frauen für den Einsatz im Wachdienst geworben, dafür habe sie sich gemeldet und dafür sei sie eingestellt worden, änderte am negativen Eindruck nichts mehr.
Der Vorsitzende ließ sich von Hanna einsilbig bestätigen, daß sie bis Frühjahr 1944 in Auschwitz und bis Winter 1944/1945 in einem kleinen Lager bei Krakau eingesetzt war, daß sie mit den Gefangenen nach Westen aufgebrochen und dort auch angekommen war, daß sie bei Kriegsende in Kassel gewesen war und seitdem hier und dort gelebt hatte. Acht Jahre hatte sie in meiner Heimatstadt gewohnt; es war die längste Zeit, die sie an ein und demselben Ort verbracht hatte.
»Soll der häufige Wechsel des Wohnorts die Fluchtgefahr begründen?« Der Anwalt zeigte offen seine Ironie. »Meine Mandantin hat sich bei jedem Wohnortwechsel polizeilich ab- und angemeldet. Nichts spricht dafür, daß sie fliehen, nichts gibt es, was sie verdunkeln könnte. Erschien es dem Haftrichter angesichts der Schwere der vorgeworfenen Tat und angesichts der Gefahr öffentlicher Erregung nicht erträglich, meine Mandantin in Freiheit zu lassen? Das, hohes Gericht, ist ein Nazi-Haftgrund; er ist von den Nazis eingeführt und nach den Nazis wieder beseitigt worden. Es gibt ihn nicht mehr.« Der Anwalt redete mit dem maliziösen Behagen, mit dem jemand eine pikante Wahrheit präsentiert.
Ich erschrak. Ich merkte, daß ich Hannas Haft als natürlich und richtig empfunden hatte. Nicht wegen der Anklage, der Schwere des Vorwurfs und der Stärke des Verdachts, wovon ich noch gar nichts Genaues wußte, sondern weil sie in der Zelle raus aus meiner Welt, raus aus meinem Leben war. Ich wollte sie weit weg von mir haben, so unerreichbar, daß sie die bloße Erinnerung bleiben konnte, die sie in den vergangenen Jahren für mich geworden und gewesen war. Wenn der Anwalt Erfolg hätte, würde ich gewärtigen müssen, ihr zu begegnen, und ich würde mir klarwerden müssen, wie ich ihr begegnen wollte und sollte. Und ich sah nicht, wie er keinen Erfolg haben könnte. Wenn Hanna bisher nicht zu fliehen versucht hatte, warum sollte sie es jetzt versuchen? Und was konnte sie verdunkeln? Andere Haftgründe gab es damals nicht.
Der Vorsitzende wirkte wieder irritiert, und ich begann zu begreifen, daß das seine Masche war. Wann immer er eine Äußerung für obstruktiv und ärgerlich hielt, setzte er die Brille ab, betastete den Äußernden mit kurzsichtigem, unsicherem Blick, runzelte die Stirn und überging entweder die Äußerung, oder er begann mit »Sie meinen also« oder »Sie wollen also sagen« und wiederholte die Äußerung in einer Weise, die keinen Zweifel daran ließ, daß er nicht gewillt war, sich mit ihr zu beschäftigen, und daß es keinen Zweck hatte, ihn dazu zu drängen.
»Sie meinen also, der Haftrichter hat dem Umstand, daß die Angeklagte auf kein Schreiben und keine Ladung reagiert hat, nicht vor der Polizei, nicht vor dem Staatsanwalt und nicht vor dem Richter erschienen ist, eine falsche Bedeutung zugemessen? Sie wollen einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls stellen?«
Der Anwalt stellte den Antrag, und das Gericht lehnte den Antrag ab.
4
Ich habe keinen Tag der Gerichtsverhandlung ausgelassen. Die anderen Studenten wunderten sich. Der Professor begrüßte, daß einer von uns dafür sorgte, daß die nächste Gruppe erfuhr, was die letzte gehört und gesehen hatte.
Nur einmal sah Hanna ins Publikum und zu mir hin. Sonst wandte sie den Blick an allen Verhandlungstagen zur Gerichtsbank, wenn sie von einer Wachtmeisterin hereingeführt wurde und wenn sie ihren Platz eingenommen hatte. Das wirkte hochmütig, und hochmütig wirkte auch, daß sie nicht mit den anderen Angeklagten und kaum mit ihrem Anwalt sprach. Die anderen Angeklagten redeten miteinander allerdings desto weniger, je länger die Gerichtsverhandlung dauerte. Sie standen in den Verhandlungspausen mit Verwandten und Freunden zusammen, winkten und riefen ihnen zu, wenn sie sie morgens im Publikum sahen. Hanna blieb in den Verhandlungspausen an ihrem Platz sitzen.
So sah ich sie von hinten. Ich sah ihren Kopf, ihren Nacken, ihre Schultern. Ich las ihren Kopf, ihren Nacken, ihre Schultern. Wenn es um sie ging, hielt sie den Kopf besonders hoch. Wenn sie sich ungerecht behandelt, verleumdet, angegriffen fühlte und um eine Erwiderung rang, rollte sie die Schultern nach vorne, und der Nacken schwoll, ließ die Muskelstränge stärker heraus- und hervortreten. Die Erwiderungen mißlangen regelmäßig, und regelmäßig sanken die Schultern herab. Sie zuckte nie mit den Schultern, schüttelte auch nie den Kopf. Sie war zu angespannt, als daß sie sich die Leichtigkeit eines Schulterzuckens oder Kopfschüttelns erlaubt hätte. Sie erlaubte sich auch nicht, den Kopf schief zu halten, sinken zu lassen oder aufzustützen. Sie saß wie gefroren. So sitzen mußte weh tun.
Manchmal stahlen sich Haarsträhnen aus dem straffen Knoten, kräuselten sich, hingen auf den Nacken herab und strichen im Luftzug über ihn hin. Manchmal trug Hanna ein Kleid, dessen Ausschnitt weit genug war, um das Muttermal an der linken oberen Schulter zu zeigen. Dann erinnerte ich mich, wie ich die Haare von diesem Nacken gepustet und wie ich dieses Muttermal und diesen Nacken geküßt hatte. Aber das Erinnern war ein Registrieren. Ich fühlte nichts.
Während der wochenlangen Gerichtsverhandlung fühlte ich nichts, war mein Gefühl wie betäubt. Ich provozierte es gelegentlich, stellte mir Hanna bei dem, was ihr vorgeworfen wurde, so deutlich vor, wie ich nur konnte, und auch bei dem, was mir das Haar auf ihrem Nacken und das Muttermal auf ihrer Schulter in Erinnerung riefen. Es war, wie wenn die Hand den Arm kneift, der von der Spritze taub ist. Der Arm weiß nicht, daß er von der Hand gekniffen wird, die Hand weiß, daß sie den Arm kneift, und das Gehirn hält beides im ersten Moment nicht auseinander. Aber im zweiten unterscheidet es wieder genau. Vielleicht hat die Hand so fest gekniffen, daß diese Stelle eine Weile lang blaß ist. Dann kehrt das Blut zurück, und die Stelle kriegt wieder Farbe. Aber das Gefühl kehrt darum noch nicht zurück.
Wer hatte mir die Spritze gegeben? Ich mir selbst, weil ich es ohne Betäubung nicht ausgehalten hätte? Die Betäubung wirkte nicht nur im Gerichtssaal und nicht nur so, daß ich Hanna erleben konnte, als sei es ein anderer, der sie geliebt und begehrt hatte, jemand, den ich gut kannte, der aber nicht ich war. Ich stand auch bei allem anderen neben mir und sah mir zu, sah mich in der Universität, mit Eltern und Geschwistern, mit den Freunden funktionieren, war aber innerlich nicht beteiligt.
Nach einer Weile meinte ich, ein ähnliches Betäubtsein auch bei anderen beobachten zu können. Nicht bei den Anwälten, die während der ganzen Verhandlung von derselben polternden, rechthaberischen Streitsucht, pedantischen Schärfe oder auch lärmenden, kaltschnäuzigen Unverschämtheit waren, je nach persönlichem und politischem Temperament. Zwar erschöpfte die Verhandlung sie; am Abend waren sie müder oder auch schriller. Aber über Nacht hatten sie sich wieder aufgeladen oder aufgeblasen und dröhnten und zischten am nächsten Morgen wie am Morgen zuvor. Die Staatsanwälte versuchten mitzuhalten und ebenfalls Tag um Tag denselben kämpferischen Einsatz zu zeigen. Aber es gelang ihnen nicht, zunächst nicht, weil die Gegenstände und die Ergebnisse der Verhandlung sie zu sehr entsetzten, dann, weil die Betäubung zu wirken begann. Am stärksten wirkte sie bei den Richtern und Schöffen. In den ersten Verhandlungswochen nahmen sie die Schrecklichkeiten, die manchmal unter Tränen, manchmal mit versagender Stimme, manchmal gehetzt oder verstört berichtet und bestätigt wurden, mit sichtbarer Erschütterung oder auch mühsamer Fassung zur Kenntnis. Später wurden die Gesichter wieder normal, konnten einander lächelnd eine Bemerkung zuflüstern oder auch einen Hauch von Ungeduld zeigen, wenn ein Zeuge vom Hölzchen aufs Stöckchen kam. Als in der Verhandlung eine Reise nach Israel besprochen wurde, wo eine Zeugin vernommen werden sollte, kam Reisefreude auf. Stets aufs neue entsetzt waren die anderen Studenten. Sie kamen jede Woche nur einmal zur Verhandlung, und jedesmal vollzog er sich erneut: der Einbruch des Schrecklichen in den Alltag. Ich, Tag um Tag bei der Verhandlung dabei, beobachtete ihre Reaktion mit Distanz.
Wie der KZ-Häftling, der Monat um Monat überlebt und sich gewöhnt hat und das Entsetzen der neu Ankommenden gleichmütig registriert. Mit derselben Betäubung registriert, mit der er das Morden und Sterben selbst wahrnimmt. Alle Literatur der Überlebenden berichtet von dieser Betäubung, unter der die Funktionen des Lebens reduziert, das Verhalten teilnahms- und rücksichtslos und Vergasung und Verbrennung alltäglich wurden. Auch in den spärlichen Äußerungen der Täter begegnen die Gaskammern und Verbrennungsöfen als alltägliche Umwelt, die Täter selbst auf wenige Funktionen reduziert, in ihrer Rücksichts- und Teilnahmslosigkeit, ihrer Stumpfheit wie betäubt oder betrunken. Die Angeklagten kamen mir vor, als seien sie noch immer und für immer in dieser Betäubung befangen, in ihr gewissermaßen versteinert.
Schon damals, als mich diese Gemeinsamkeit des Betäubtseins beschäftigte und auch, daß die Betäubung sich nicht nur auf Täter und Opfer gelegt hatte, sondern auch auf uns legte, die wir als Richter oder Schöffen, Staatsanwälte oder Protokollanten später damit zu tun hatten, als ich dabei Täter, Opfer, Tote, Lebende, Überlebende und Nachlebende miteinander verglich, war mir nicht wohl, und wohl ist mir auch jetzt nicht. Darf man derart vergleichen? Wenn ich in einem Gespräch Ansätze eines solchen Vergleichs machte, betonte ich zwar stets, daß der Vergleich den Unterschied, ob man in die Welt des KZ gezwungen wurde oder sich in sie begeben hatte, ob man gelitten oder Leiden zugefügt hatte, nicht relativiere, daß der Unterschied vielmehr von der allergrößten, alles entscheidenden Wichtigkeit sei. Aber ich stieß selbst dann auf Befremden oder Empörung, wenn ich dies nicht erst in Reaktion auf die Einwände der anderen ausführte, sondern noch ehe die anderen etwas einwenden konnten.
Zugleich frage ich mich und habe mich schon damals zu fragen begonnen: Was sollte und soll meine Generation der Nachlebenden eigentlich mit den Informationen über die Furchtbarkeiten der Vernichtung der Juden anfangen? Wir sollen nicht meinen, begreifen zu können, was unbegreiflich ist, dürfen nicht vergleichen, was unvergleichlich ist, dürfen nicht nachfragen, weil der Nachfragende die Furchtbarkeiten, auch wenn er sie nicht in Frage stellt, doch zum Gegenstand der Kommunikation macht und nicht als etwas nimmt, vor dem er nur in Entsetzen, Scham und Schuld verstummen kann. Sollen wir nur in Entsetzen, Scham und Schuld verstummen? Zu welchem Ende? Nicht daß sich der Aufarbeitungs- und Aufklärungseifer, mit dem ich am Seminar teilgenommen hatte, in der Verhandlung einfach verloren hätte. Aber daß einige wenige verurteilt und bestraft und daß wir, die nachfolgende Generation, in Entsetzen, Scham und Schuld verstummen würden – das sollte es sein?
5
In der zweiten Woche wurde die Anklage verlesen. Die Verlesung dauerte eineinhalb Tage – eineinhalb Tage Konjunktiv. Die Angeklagte zu eins habe..., sie habe ferner..., weiter habe sie..., dadurch habe sie den Tatbestand des Paragraphen soundsoviel erfüllt, ferner habe sie diesen Tatbestand und jenen Tatbestand..., sie habe auch rechtswidrig und schuldhaft gehandelt. Hanna war die Angeklagte zu vier.
Die fünf angeklagten Frauen waren Aufseherinnen in einem kleinen Lager bei Krakau gewesen, einem Außenlager von Auschwitz. Sie waren im Frühjahr 1944 von Auschwitz dorthin versetzt worden; sie ersetzten Aufseherinnen, die bei einer Explosion in der Fabrik getötet oder verletzt worden waren, in der die Frauen des Lagers arbeiteten. Ein Anklagepunkt galt ihrem Verhalten in Auschwitz, trat aber hinter den anderen Anklagepunkten zurück. Ich weiß ihn nicht mehr. Betraf er gar nicht Hanna, sondern nur die anderen Frauen? War er von geringer Bedeutung, im Vergleich mit den anderen Anklagepunkten oder auch für sich? Erschien es einfach unerträglich, jemanden, der in Auschwitz gewesen und dessen man habhaft war, nicht wegen seines Verhaltens in Auschwitz anzuklagen?
Natürlich hatten die fünf Angeklagten das Lager nicht geführt. Es gab einen Kommandanten, Wachmannschaften und weitere Aufseherinnen. Die meisten Wachmannschaften und Aufseherinnen hatten die Bomben nicht überlebt, die eines Nachts den Zug der Gefangenen nach Westen beendeten. Einige hatten sich in derselben Nacht abgesetzt und waren ebenso unauffindbar wie der Kommandant, der sich schon davongemacht hatte, als der Zug nach Westen aufbrach.
Von den Gefangenen hatte eigentlich keine die Nacht der Bomben überleben sollen. Aber es gab doch zwei Überlebende, Mutter und Tochter, und die Tochter hatte ein Buch über das Lager und den Zug nach Westen geschrieben und in Amerika veröffentlicht. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten nicht nur die fünf Angeklagten, sondern auch einige Zeugen aufgespürt, die in dem Dorf gelebt hatten, in dem die Bomben den Zug der Gefangenen nach Westen beendeten. Die wichtigsten Zeugen waren die Tochter, die nach Deutschland gekommen, und die Mutter, die in Israel geblieben war. Zur Vernehmung der Mutter fuhren Gericht, Staatsanwälte und Verteidiger nach Israel – der einzige Abschnitt der Verhandlung, den ich nicht miterlebt habe.
Der eine Hauptanklagepunkt galt den Selektionen im Lager. Jeden Monat wurden aus Auschwitz rund sechzig neue Frauen geschickt und waren ebenso viele nach Auschwitz zurückzuschicken, abzüglich derer, die in der Zwischenzeit gestorben waren. Allen war klar, daß die Frauen in Auschwitz umgebracht wurden; es wurden die zurückgeschickt, die bei der Arbeit in der Fabrik nicht mehr eingesetzt werden konnten. Es war eine Munitionsfabrik, in der zwar die eigentliche Arbeit nicht schwer war, in der die Frauen aber zur eigentlichen Arbeit kaum kamen, sondern bauen mußten, weil die Explosion im Frühjahr schlimme Schäden hinterlassen hatte.
Der andere Hauptanklagepunkt galt der Bombennacht, mit der alles zu Ende ging. Die Wachmannschaften und Aufseherinnen hatten die Gefangenen, mehrere hundert Frauen, in die Kirche eines Dorfs gesperrt, das von den meisten Einwohnern verlassen worden war. Es fielen nur ein paar Bomben, vielleicht für eine nahe Eisenbahnlinie gedacht oder eine Fabrikanlage oder auch nur abgeworfen, weil sie von einem Angriff auf eine größere Stadt übrig waren. Die eine traf das Pfarrhaus, in dem die Wachmannschaften und Aufseherinnen schliefen. Eine andere schlug in den Kirchturm ein. Zuerst brannte der Turm, dann das Dach, dann stürzte das Gebälk lodernd in den Kirchenraum hinab, und das Gestühl fing Feuer. Die schweren Türen hielten stand. Die Angeklagten hätten sie aufschließen können. Sie taten es nicht, und die in der Kirche eingeschlossenen Frauen verbrannten.
6
Für Hanna hätte die Verhandlung nicht schlechter laufen können. Schon bei ihrer Vernehmung zur Person hatte sie auf das Gericht keinen guten Eindruck gemacht. Nach der Verlesung der Anklage meldete sie sich, weil etwas nicht stimme; der Vorsitzende Richter wies sie irritiert zurecht, vor Eröffnung des Hauptverfahrens habe sie die Anklage lange genug studieren und ihre Einwendungen erheben können, jetzt sei man in der Hauptverhandlung, und was an der Anklage stimme und nicht stimme, werde die Beweisaufnahme zeigen. Als zu Beginn der Beweisaufnahme der Vorsitzende Richter vorschlug, auf die Verlesung der deutschen Fassung des Buchs der Tochter zu verzichten, da sie, von einem deutschen Verlag zur Veröffentlichung vorbereitet, allen Beteiligten im Manuskript zugänglich gemacht worden war, mußte Hanna von ihrem Anwalt unter dem irritierten Blick des Vorsitzenden Richters dazu überredet werden, sich einverstanden zu erklären. Sie wollte nicht. Sie wollte auch nicht akzeptieren, daß sie bei einer früheren richterlichen Vernehmung zugegeben hatte, den Schlüssel zur Kirche gehabt zu haben. Sie habe den Schlüssel nicht gehabt, niemand habe den Schlüssel gehabt, es habe den einen Schlüssel zur Kirche gar nicht gegeben, sondern mehrere Schlüssel zu mehreren Türen, und die hätten von außen in den Schlössern gesteckt. Aber im Protokoll ihrer richterlichen Vernehmung, von ihr gelesen und unterschrieben, stand es anders, und daß sie fragte, warum man ihr etwas anhängen wolle, machte die Sache nicht besser. Sie fragte nicht laut, nicht rechthaberisch, aber beharrlich und dabei, wie ich fand, sieht – und hörbar verwirrt und ratlos, und daß sie davon redete, man wolle ihr etwas anhängen, meinte sie nicht als Vorwurf der Rechtsbeugung. Aber der Vorsitzende Richter verstand es so und reagierte mit Schärfe. Hannas Anwalt sprang auf und legte los, eifrig und hastig, wurde gefragt, ob er sich den Vorwurf seiner Mandantin zu eigen mache, und setzte sich wieder.
Hanna wollte es richtig machen. Wo sie meinte, ihr geschehe Unrecht, widersprach sie, und sie gab zu, was ihres Erachtens zu Recht behauptet und vorgeworfen wurde. Sie widersprach beharrlich und gab bereitwillig zu, als erwerbe sie durch das Zugeben das Recht zum Widerspruch oder übernehme mit dem Widersprechen die Pflicht zuzugeben, was sie redlicherweise nicht bestreiten konnte. Aber sie merkte nicht, daß ihre Beharrlichkeit den Vorsitzenden Richter ärgerte. Sie hatte kein Gefühl für den Kontext, für die Regeln, nach denen gespielt wurde, für die Formeln, nach denen sich ihre Äußerungen und die der anderen zu Schuld und Unschuld, Verurteilung und Freispruch verrechneten. Ihr Anwalt hätte, um ihr fehlendes Gefühl für die Situation zu kompensieren, mehr Erfahrung und Sicherheit haben oder auch einfach besser sein müssen. Oder Hanna hätte es ihm nicht so schwer machen dürfen; sie verweigerte ihm offensichtlich ihr Vertrauen, hatte aber auch keinen Anwalt ihres Vertrauens gewählt. Ihr Anwalt war ein Pflichtverteidiger, vom Vorsitzenden bestellt.
Manchmal hatte Hanna eine Art von Erfolg. Ich erinnere mich an ihre Vernehmung zu den Selektionen im Lager. Die anderen Angeklagten bestritten, damit irgendwann irgend etwas zu tun gehabt zu haben. Hanna gab so bereitwillig zu, daran teilgenommen zu haben, nicht als einzige, aber wie die anderen und mit ihnen, daß der Vorsitzende Richter meinte, in sie dringen zu müssen.
»Wie liefen die Selektionen ab?«
Hanna beschrieb, daß sich die Aufseherinnen verständigt hatten, aus ihren sechs gleich großen Zuständigkeitsbereichen gleich große Gefangenenzahlen zu melden, jeweils zehn und insgesamt sechzig, daß die Zahlen aber bei niedrigem Krankenstand im einen und hohem im anderen Zuständigkeitsbereich divergieren konnten und daß alle diensthabenden Aufseherinnen letztlich gemeinsam beurteilten, wer zurückgeschickt werden sollte.
»Keine von Ihnen hat sich entzogen, Sie haben alle gemeinsam gehandelt?«
»Ja.«
»Haben Sie nicht gewußt, daß Sie die Gefangenen in den Tod schicken?«
»Doch, aber die neuen kamen, und die alten mußten Platz machen für die neuen.«
»Sie haben also, weil Sie Platz schaffen wollten, gesagt: Du und du und du mußt zurückgeschickt und umgebracht werden?«
Hanna verstand nicht, was der Vorsitzende damit fragen wollte.
»Ich habe... ich meine... Was hätten Sie denn gemacht?« Das war von Hanna als ernste Frage gemeint. Sie wußte nicht, was sie hätte anders machen sollen, anders machen können, und wollte daher vom Vorsitzenden, der alles zu wissen schien, hören, was er gemacht hätte.
Einen Moment lang war es still. Es gehört sich in deutschen Strafverfahren nicht, daß Angeklagte Richtern Fragen stellen. Aber nun war die Frage gestellt, und alle warteten auf die Antwort des Richters. Er mußte antworten, konnte die Frage nicht übergehen oder mit einer tadelnden Bemerkung, einer zurückweisenden Gegenfrage wegwischen. Allen war es klar, ihm selbst war es klar, und ich verstand, warum er den Ausdruck der Irritation zu seiner Masche gemacht hatte. Er hatte ihn zu seiner Maske gemacht. Hinter ihr konnte er sich ein bißchen Zeit nehmen, um die Antwort zu finden. Aber nicht zuviel; je länger er wartete, desto größer wuchsen Spannung und Erwartung, desto besser mußte die Antwort werden.
»Es gibt Sachen, auf die man sich einfach nicht einlassen darf und von denen man sich, wenn es einen nicht Leib und Leben kostet, absetzen muß.«
Vielleicht hätte es genügt, wenn er dasselbe gesagt, dabei aber über Hanna oder auch sich selbst geredet hätte. Davon zu reden, was man muß und was man nicht darf und was einen was kostet, wurde dem Ernst von Hannas Frage nicht gerecht. Sie hatte wissen wollen, was sie in ihrer Situation hätte machen sollen, nicht daß es Sachen gibt, die man nicht macht. Die Antwort des Richters wirkte hilflos, kläglich. Alle empfanden es. Sie reagierten mit enttäuschtem Aufatmen und schauten verwundert auf Hanna, die den Wortwechsel gewissermaßen gewonnen hatte. Aber sie selbst blieb in Gedanken.
»Also hätte ich... hätte nicht... hätte ich mich bei Siemens nicht melden dürfen?«
Das war keine Frage an den Richter. Sie sprach vor sich hin, fragte sich selbst, zögernd, weil sie sich die Frage noch nicht gestellt hatte und zweifelte, ob es die richtige Frage und was die Antwort war.
7
Wie die Beharrlichkeit, mit der Hanna widersprach, den Vorsitzenden Richter ärgerte, so ärgerte die Bereitwilligkeit, mit der sie zugab, die anderen Angeklagten. Für deren Verteidigung, aber auch für Hannas eigene Verteidigung war sie fatal.
Eigentlich war die Beweislage für die Angeklagten günstig. Beweismittel für den ersten Hauptanklagepunkt waren ausschließlich das Zeugnis der überlebenden Mutter, ihrer Tochter und deren Buch. Eine gute Verteidigung hätte, ohne die Substanz der Aussagen von Mutter und Tochter anzugreifen, glaubhaft bestreiten können, daß gerade die Angeklagten die Selektionen vorgenommen hatten. Insoweit waren die Zeugenaussagen nicht präzise und konnten nicht präzise sein; immerhin gab es einen Kommandanten, Wachmannschaften, weitere Aufseherinnen und eine Aufgaben- und Befehlshierarchie, mit der die Gefangenen nur partiell konfrontiert wurden und die sie nur entsprechend partiell durchschauen konnten. Ähnlich war es beim zweiten Anklagepunkt. Mutter und Tochter waren in der Kirche eingesperrt gewesen und konnten über das, was draußen passiert war, keine Aussagen machen. Die Angeklagten konnten zwar nicht vorgeben, nicht dort gewesen zu sein. Die anderen Zeugen, die damals in dem Dorf gelebt hatten, hatten mit ihnen gesprochen und erinnerten sich an sie. Aber diese anderen Zeugen mußten aufpassen, daß auf sie nicht der Vorwurf fiel, sie hätten selbst die Gefangenen retten können. Wenn nur die Angeklagten da waren – konnten dann die Bewohner des Dorfs die paar Frauen nicht überwältigen und selbst die Türen der Kirche aufschließen? Mußten sie nicht auf eine Linie der Verteidigung einschwenken, bei der die Angeklagten unter einem auch sie, die Zeugen, entlastenden Zwang handelten? Unter der Gewalt oder dem Befehl von Wachmannschaften, die doch noch nicht geflohen waren oder von denen die Angeklagten immerhin angenommen hatten, sie seien nur kurz weg, etwa um Verwundete in ein Lazarett zu schaffen, und bald wieder zurück?